WildPark-Regeln

Verhaltensregeln, die unbedingt einzuhalten sind!

Worauf ist bei uns zu achten!

Wir bitten alle Besucher herzlichst, unsere WildParkregeln einzuhalten.

kein fremdfutter

Aufgrund der Gesundheit unserer Tiere und Sterblichkeit bei Hirschen greifen wir streng durch. 

NUR WildParkfutter darf gefüttert werden! 
 Verfüttern von Fremdfutter und Essensresten sind strengstens untersagt.
Bedenken Sie, immer wieder verenden Tiere aufgrund des Verfüttern von falschem Futter, z.B. von Brot, Mais etc. 

HUnde

Hunde sind uns willkommen, jedoch  nur an der KURZEN Leine- nicht länger als 3 Meter.

Lange Leinen, Rollleinen etc. sind nicht gestattet. Sie haben keine entsprechende Leine dabei, in diesem Fall können Sie sich an der Eintrittskasse gegen Gebühr von 4,00 € und Pfand eine Hundeleine leihen.

NICHT ERLAUBT:
Im Greifvogelbereich, zu den Greifvogelflugvorführungen und in der Setzzeit (ca. ab Mitte Mai bis Ende Juli) sind Hunde in unseren beiden begehbaren Hirschgehegen NICHT erlaubt.

Die Setzzeit kann sich in jedem Jahr ändern, daher bitten wir gegebenenfalls nachzufragen. 
Sobald das erste Hirschkalb geboren wird, schließen wir für Hunde das entsprechende Gehege und teilen dies auf unserer Website und auch auf facebook mit.

Hundekottüten: 
Bitte verwenden Sie Hundekottüten, diese sind an der WildPark-Kasse für 0,20 € erhältlich.


 

nicht aus der hand

Tiere NICHT aus der Hand füttern! 
Respektieren Sie bitte, es sind Wildtiere!
Und damit auch zwingend zusammenhängend: Auf den Wegen bleiben.
Werfen Sie den Tieren etwas Futter zu und gehen Sie einen Schritt zur Seite.

Unsere Tiere sind Wildtiere und können beißen. 
Bei den männlichen Hirschen besteht zudem die Gefahr, dass Sie das Geweih beim Drehen des Kopfes verletzt.  

personal

Es ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

Das Personal ist berechtigt bei Zuwiderhandlung, Besucher aus dem Park zu verweisen.

Auf den wegen bleiben

RESPEKTIEREN SIE BITTE  WILDTIERE!

Bleiben Sie auf den angelegten Wegen. Laufen Sie insbesondere im Hirschgehege nicht quer über die Wiese. Tiere benötigen ihre Rückzugsmöglichkeiten. 

Unsere Tierpfleger verweisen Sie im schlimmsten Fall des Parks!

Fahrzeuge

Fahrräder, Dreiräder oder (E-)Roller sind im Park nicht erlaubt. 

Erlaubt sind Laufräder.

Picknick nur an ausgewiesenen Plätzen

Wir bieten verschiedene Picknickplätze im Park an, außerhalb dieser Plätze und im Biergarten ist das Picknicken nicht gestattet.

Keine Essensabfälle wegwerfen

Aufgrund der Afrikanischen Schweinepest ist es verboten Essensabfälle wegzuwerfen und bitte in gar keinem Fall verfüttern.

Afrikanische Schweinepest

Helfen Sie, dass unsere Schweine krankheitsfrei bleiben!

Die Afrikanische Schweinepest (ASP), auch African Swine Fever oder Pestis Africana Suun, ist eine Virusinfektion, die ursprünglich in Afrika beheimatet ist. Durch Verschleppung im Reiseverkehr kam es in der Vergangenheit auch in anderen Gebieten zu Ausbrüchen. In Europa kommt die Afrikanische Schweinepest derzeit vor allem in Osteuropa, aber auch auf der italienischen Insel Sardinien vor.

In Deutschland ist die Erkrankung bisher noch nicht aufgetreten. Die Afrikanische Schweinepest gilt als gefährliche Seuche und ist anzeigepflichtig. Die Bekämpfung nach Ausbruch erfolgt analog der klassischen Schweinepest nach der Schweinepestverordnung durch die Veterinärbehörden.

Für den Menschen und andere Haustierarten ist die Klassische Schweinepest nicht gefährlich. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko!

Das Virus wird durch direkten Tierkontakt oder über Zeckenstiche übertragen. Daneben spielen auch weitere Vektoren als Überträger eine Rolle wie verseuchte Fleischwaren, z. B. Salami oder Schinken, Brot etc. Die Inkubationszeit beträgt zwischen 2 und 14 Tagen. Ein Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest ist nicht verfügbar und wird auch auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen!

Neben Landwirten, Tierärzten und Jägern ist hier auch die Gesamtbevölkerung (insbesondere Touristen) aufgerufen, das Risiko eines Eintrags zu minimieren.

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist sehr widerstandsfähig und hält sich in unbehandeltem Fleisch und Fleischprodukten, Blut sowie in gepökelten oder geräucherten Waren monatelang. So sind die meisten Ausbrüche in europäischen Ländern auf Verschleppung des Virus in Speiseabfällen im weltweiten Reiseverkehr zurückzuführen.

Sollte nur ein Wildschwein von der Pest befallen sein, sind wir gezwungen alle Wildschweine im Park zu keulen. Dies wollen wir mit allen Mitteln verhindern und treffen daher besondere Vorsichtsmaßnahmen und werden verstärkt Kontrollen durchführen.

Aus diesem Grund ist es strikt untersagt, Essensabfälle gleich welcher Art mit in den Park zu bringen und zu verfüttern!

Personen, die diese Regel in unserem Park missachten, werden sofort des Parks verwiesen und angezeigt.

Weiteres Wissenswertes

Parkplätze

Kostenlose Parkplätze stehen unseren Besuchern am WildPark zur Verfügung. Entsprechende Schilder zeigen den Besuchern den Weg. Für Busse steht der Busparkplatz im Gutshof zur Verfügung.

Wohnmobil

Übernachten mit dem Wohnmobil ist nicht erlaubt.

Verstöße

Wir nehmen Verstöße sehr ernst und führen verstärkt Kontrollen im Park durch. Unsere Tierpfleger sind angewiesen, sofort zu handeln. Wir behalten uns vor, jede Zuwiderhandlung anzuzeigen und der oder die Betreffende umgehend des Parks zu verweisen.