Geht man zu Fuß durch den WildPark Schloss Tambach?
Ja, es gibt verschiedene Rundwege (1- 1,5 und 2- 2,5 Std)
Einen Parkführer mit Parkplan gibt es an der Kasse.
Verleihen Sie Bollerwagen?
Ja, Bollerwagen können im Eingangsbereich für 4,00 Euro den ganzen Tag geliehen werden.
Was ist das Besondere am WildPark Schloss Tambach?
Der WildPark ist nicht nur ein Tierpark sondern auch ein wunderschöner alter englischer Schlosspark mit alten Bäumen, Bachläufen, Teichen, blühenden Sträuchern und Blumen.
Er ist ein Erlebnis für alle, die sich für Tiere, Park und Natur interessieren.
Darf man im WildPark die Tiere füttern?
Die Tiere dürfen nur mit dem im WildPark erhältlichen Futter, entsprechend den Beschilderungen, gefüttert werden.
Nur bei Wisent, Wolf, Elch und Luchs ist es ganzjährig nicht erlaubt.
Was blüht im Park?
Je nach Jahreszeit, blühen zunächst über 35.000 Krokusse und Narzissen, später dann Obstbäume, Rhododendren, Azaleen, Funkien, verschiedene Wildrosenarten, Kastanien, Flieder, Alchimella, Katzenminze und andere Stauden, Lilien und Wasserlilien sowie weitere Sumpfgewächse u.v.m.
Im Herbst haben wir eine wunderschöne Laubfärbung.
Kann man auch Eintrittsgutscheine bei Ihnen erwerben?
Ja, bitte rufen Sie uns an: Tel: 09567/ 92290
Oder Sie bestellen hier auf dieser Webseite
Darf ich im WildPark für private Zwecke fotografieren?
Ja, für private Zwecke ist das Fotografieren gestattet.
Wir freuen uns über eine Veröffentlichung auf unserer Facebookseite.
Bei gewerblichen Aufnahmen bitten wir um Rücksprache mit der Wildparkleitung
Tel. 09567/ 922915.
Darf ich meinen Hund mit in den WilldPark nehmen?
Ja, Hunde dürfen an der Leine mitgeführt werden. Zu den Flugvorführungen sind Hunde nicht erlaubt.
In der Setzzeit der Hirsche ist das offenen Gehege für Hunde, schon zur eigenen Sicherheit, verboten.
Verschicken Sie Informationsmaterial über den WildPark?
Ja gerne, bitte senden Sie uns Ihre Adresse z.B. über unser Kontaktformular zu.
Gibt es Toiletten für Menschen mit Behinderungen?
Ja, im WildPark gibt es behindertengerechte Toiletten.
Ist der Park für Rollstuhlfahrer geeignet?
Ja, nur einige Aussichtsplattformen sind mit dem Rollstuhl nicht befahrbar. Ein Teil eines Weges um einen unserer Teiche ist mit Hackschnitzel ausgelegt.
Kann man sich im Wildpark Rollstühle ausleihen?
Nein, das bieten wir leider nicht an.
Jedoch haben wir Rollatoren, die Sie an der WildParkkasse für 4,00 €/Tag ausleihen können.
Bis zu welchem Alter ist der Eintritt für Kinder kostenfrei?
Für alle Kinder unter 3 Jahren.
Welche Adresse muss ich in das Navigationssystem meines Autos eingeben?
Bitte geben Sie 96479 Weitramsdorf – Schlossallee – ein.
Kann man im WildPark feiern?
Wir veranstalten Kindergeburtstage und organisieren auch Ihren Geburtstag. Bitte rufen Sie uns an.
Haben Sie einen Grillplatz im WildPark?
Einen Grillplatz haben wir leider nicht.
Darf man im WildPark picknicken?
Ja, wir haben ausgewiesen Plätze an verschiedenen Stellen im Park. Gerne organisieren wir Ihr Picknick im Park. Näheres hierzu finden Sie hier.
Ist das Schloss zu besichtigen?
Nein, das Schloss befindet sich im Besitz der Familie des Grafen zu Ortenburg, die dort lebt. Besichtigt werden kann die Schlosskirche, begehbar vom Schlosshof, sowie der Schlosshof selbst.
Warum sind viele Greifvögel bei uns in Anbindehaltung?
Greifvögel – egal ob in freier Natur oder in menschlicher Haltung – fliegen nicht zum Spaß. Der Flug eines Greifvogels bedeutet für diesen Energieverbrauch, welcher durch eine erfolgreiche Jagd wieder kompensiert werden muss. In freier Natur ist die Jagd jedoch sehr risikoreich und mit ungewissem Ausgang. In der Regel ist ein Wildvogel nur bei jedem achten bis zehnten Jagdflug erfolgreich.
Dies bedeutet, dass der Vogel zum Fliegen immer einen Grund benötigt. Die häufigsten Gründe hierzu sind: Jagd (Beuteerwerb), Horst- und Revierverteidigung, Balz (Partnersuche) oder Flucht. Liegt keiner dieser Gründe vor, so hat der Vogel keinen entsprechenden Bewegungsdrang. Dieses Verhalten gilt nicht nur für Greifvögel, sondern generell für alle Beutegreifer, ob Greifvogel, Löwe, Luch, Wolf oder andere.
Bei einer Volierenhaltung von Greifvögeln, müssen die verwendeten Volieren vom lokalen Amtstierarzt genehmigt werden. Die Größe der Volieren richtet sich dabei nach den zu haltenden Greifvögeln. Im Gutachten zu „Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen“ der „Sachverständigengruppe Gutachten über die tierschutzgerechte Haltung von Vögeln“ werden den zuständigen Behörden Empfehlungen für die Größe und Aufbau von Halteeinrichtungen für Greifvögel zur Hand gegeben. Zu beachten ist jedoch, dass dieses Gutachten lediglich empfehlenden Charakter hat, nicht bindend ist und keine Rechtsgrundlage darstellt. Die finale Entscheidung über die Genehmigung einer Halteeinrichtung obliegt immer dem lokalen Amtsveterinär.
Generell gilt jedoch bei Volieren für Greifvögel zu beachten, dass die meisten Greifvogelarten „Schnellstarter“ sind – also auf kurze Distanz bereits eine große Geschwindigkeit erreichen. Demnach können auch zu groß gestaltete Volieren lebensgefährlich für Greifvögel sein. Fliegt ein Vogel mit zu großer Geschwindigkeit in eine Volierenbegrenzung (z.B. Zaun), besteht ein hohes Verletzungsrisiko, welches ggf. auch tödlichen Ausgang haben kann. In der Gestaltung von Volieren gilt also der Leitsatz „je größer desto besser“ definitiv nicht. Eine Voliere muss immer auf die entsprechende Greifvogelart und deren arttypischen Verhaltensmuster angepasst sein.
Inhabern eines gültigen Falknerjagdscheines ist neben der Volierenhaltung auch die falknerische Anbindehaltung an Block, Sprenkel und Flugdrahtanlage gestattet. Die Grundsätze der entsprechenden Haltungseinrichtungen werden ebenfalls im o.g. Gutachten empfehlend erläutert. Jedoch obliegt die finale Genehmigung einer entsprechenden Einrichtung auch hier dem Amtsveterinär. Generell gilt jedoch, dass die falknerische Haltung immer gekoppelt an den regelmäßigen Freiflug und Training des Vogels ist. Ausnahmen hierfür sind lediglich medizinische Indikationen. Auch bei der Gestaltung der Flugdrahtanlagen muss das arttypische Verhalten und die Biologie des Greifvogels beachtet werden. Fliegt ein Vogel zu schnell zum Ende der Halteeinrichtung besteht akutes Verletzungsrisiko. Auch hier gilt also nicht der Grundsatz „groß oder lang gleich gut“.